Jugendliche stärker beteiligen und besser schützen

Artikel vom Landesjugendring NRW

Neufassung des Jugendmedienschutzvertrags und ein Online-Jugendangebot von ARD und ZDF: Auf diese zentralen Punkte des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gibt der Landesjugendring NRW anlässlich der öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss des Landtags seine Einschätzung. In Punkto Teilhabe junger Menschen als Expert/innen bei der Programmgestaltung, Berücksichtigung ihrer heterogenen Lebenswirklichkeiten und dem Schutz vor schädlichen Medieninhalten besteht laut Landesjugendring NRW noch Nachbesserungsbedarf.
Jugend und Medien: Dieses Thema nimmt im 19. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge eine zentrale Rolle ein. Der Landesjugendring NRW begrüßt das Vorhaben, ein öffentlich-rechtliches Medienangebot für junge Menschen zu schaffen. Eine besondere Herausforderung sieht er jedoch darin, die verschiedenen Lebenswirklichkeiten und Interessen der Jugendlichen zu berücksichtigen.
Programm mit jungen Menschen statt nur für junge Menschen
Einen wichtigen Schlüssel zum Erfolg des Online-Jugendangebotes sieht der Landesjugendring NRW darin, die jungen Menschen aktiv mit einzubeziehen. Von der interaktiven Kommunikation mit den Nutzer/innen über die gesetzlich verankerte Teilhabe von jungen Menschen als Expert/innen an der Programmgestaltung bis zur Festlegung von Kriterien für die Verweildauer von Inhalten der Nutzer/innen: Die aktive Zusammenarbeit mit Jugendlichen ist an zahlreichen Stellen ausbaufähig.
Zudem spricht sich der Landesjugendring NRW für eine zusätzliche Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Jugendangebotes über Satellit, Terrestrik und Kabel aus. Das würde gewährleisten, dass alle jungen Menschen teilhaben können, unabhängig von vorhandener Infrastruktur oder sozialem Status.
Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes nicht weitreichend genug
Bei der Änderung des Jugendmedienschutzes bleiben die zentralen Herausforderungen laut dem Landesjugendring NRW unberücksichtigt. Eine grundsätzliche Debatte über Ziele, Inhalte, Verfahren, Zuständigkeiten und Strukturen, einschließlich der Freiwilligen Selbstkontrolle, fehlt. Stattdessen beschränkt sich der Jugendmedienschutzvertrag auf klassische Medien und Verbreitungswege. Der Landesjugendring NRW befürchtet, dass schädliche Inhalte junge Menschen so weiterhin erreichen, nämlich über Internet und soziale Netzwerke.
Besonderes Augenmerk auf Medienkompetenz
Der Landesjugendring NRW begrüßt die Förderung und Stärkung der Medienkompetenz, die die Länder hervorheben. Als Reaktion darauf erwartet der Landesjugendring NRW, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine Initiativen in diesem Bereich deutlich ausweitet. Die Förderung der Medienkompetenz muss umfassender und niedrigschwelliger erfolgen und aktuelle Herausforderungen aufgreifen.

Weitere Informationen:
Stellungnahme des Landesjugendrings NRW „Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“