Förderung der Sankt Augustiner Jugendarbeit

Der Stadtjugendring Sankt Augustin hat in Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung in den letzten Wochen eine Sonderrichtlinie als Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Sankt Augustin erarbeitet. Ziel war es die Verbände bei ihrer Kinder- und Jugendarbeit auch in den aktuell schwierigen Zeiten zu unterstützen und das Entstehen von finanziellem Schaden abzuwenden. Außerdem sollen neue, kreative Ideen gefördert werden, die eine bunte Kinder- und Jugendarbeit in der jetzigen Lage ermöglicht. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Sankt Augustin hat die Sonderrichtlinie in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Die Sonderrichtlinie beinhaltet unter anderem:

  • Über den 31.3. hinaus können Förderanträge für Maßnahmen (bspw. Ersatzmaßnahmen) bis zum 30.6.2020 auf dem gewohnten postalischen Weg gestellt werden. Alle Anträge, die bis zum 30.6.2020 eingehen gelten als fristgerecht.
  • Verbände können bei entstandenen Stornierungskosten unterstützt werden, wenn die Maßnahme vorab beantragt war und wegen Corona nicht stattgefunden hat.
  • Die Entwicklung und Durchführung innovativer Maßnahmen, Konzepte und Ideen können gefördert werden

Die Sonderrichtlinie sowie nötige Anträge werden zeitnah auf der Homepage des Stadtjugendrings Sankt Augustin bekannt gegeben. Für Fragen stehen wir wie gewohnt unter foerdermittel(at)sjr-sanktaugustin.de zur Verfügung.

Der Stadtjugendring dankt allen Beteiligten für die schnelle, zielorientierte und hervorragende Zusammenarbeit.

Um Förderanträge für innovative Ideen gem. Punkt 2.2 der Sonderrichtlinie zu stellen bitten wir darum, das normale Antragsformular zu verwenden. Bitte vermerkt auf der ersten Seite des Antrages, dass es sich um einen Antrag zur Förderung innovativer Ideen handelt. Fügt dem Antrag bitte die Anlage innovative Ideen bei.

Download Sonderrichtlinie:

Download Verwendungsnachweis Stornierungskosten 2020:

Download Anlage innovative Ideen: