Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde junger Menschen

Foto: © Germanwatch

Wir beglückwünschen die neun jungen Kläger_innen zum Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Stellvertretend für Kinder und Jugendliche haben sie einen wichtigen Etappensieg zum Klimaschutzgesetz 2019 errungen: Der Gesetzgeber muss die bundesweiten CO2-Reduktionsziele nach 2030 genauer beschreiben. Dabei sei darauf zu achten, dass die Last der Bemühungen nicht alleine in der Zeit ab 2030 liegen darf, um das Risiko von Freiheitseinbußen zu verringern.

Unser stellvertretender Vorsitzender Peter Bednarz meint: „Das Gericht teilt unsere Erkenntnis: Wir müssen jetzt in einer gemeinsamen Kraftanstrengung alles tun, um das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Klimaschutz ist keine schöngeistige Spielwiese, sondern Grundlage für eine Welt, in der wir in Zukunft leben können.“

Wie das gelingen kann, zeigen wir zum Beispiel hier: Nachhaltigkeit – Landesjugendring NRW (ljr-nrw.de)

Mehr Infos zur Verfassungsbeschwerde hier: Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde | Germanwatch e.V.

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