FAQ

Leitfaden zum Ausfüllen von Antrags- und Verwendungsnachweis-Formularen

für Förderanträge der Jugendarbeit bei der Stadt Sankt Augustin / dem Stadtjugendring Sankt Augustin

 

1. Was unterscheidet die verschiedenen Maßnahmen und wirkt sich das auf die Förderung aus?

Einfache Fahrten, Lager mit Übernachtungen nennt man Freizeitmaßnahmen. Fährt man nicht weg, handelt es sich um Feriennaherholungen. Weil die Aufwendungen i.d.R. (wegen der wegfallenden Übernachtungen) geringer sind, fällt auch die Förderung geringer aus. Höher gefördert werden Bildungsmaßnahmen; B-1-Maßnahmen sind für Kindergruppen gedacht, B-2-Maßnahmen zielen auf die Ausbildung von Leitungskräften und B-3-Maßnahmen werden für einzelne Teilnehmer von Verbänden als i.d.R. Fortbildungsseminaren angeboten. – Besonders fördern möchte Sankt Augustin a.) die Integration sozial Benachteiligter, b.) die Begegnung junger Menschen des Auslandes, sowie die Arbeit Sankt Augustiner Jugendgruppen, insbesondere auch teure Materialanschaffungen.

2. Was unterscheidet Träger, Verein und Gruppe?

Plant zB die „Wilde Meute“ der Pfarrgemeinde Sankt Nikolaus eine Fahrt, dann ist die Katholische Kirche der sog. anerkannte Träger und darf Zuschüsse beantragen. In deren Namen beantragt die Katholische Pfarrjugend (adäquat einem Verein) für ihre Wilde Meute.

3. Was unterscheidet Leiter, Mitarbeiter, Betreuer und ältere Begleiter?

Grundsätzlich hat jede Maßnahme einen sog. verantwortlichen Leiter (im rechtlichen Sinne). Dieser fährt nicht nur als Haupt-Koordinator und Ansprechpartner für Eltern selber mit, sondern wird von weiteren Leitungskräften, die wie er alle im Besitz von Juleicas sind, also über eine entsprechende Ausbildung, ein angemessenes Alter verfügen und je nach Zusammensetzung verschiedengeschlechtlich sind. Häufig werden weitere Mitarbeiter von Leiterrunden mitgenommen, um zu unterstützen oder durch Mitarbeit zu lernen. Dies sind begründbare ältere Teilnehmer, aber nicht in der Teilnehmerliste zu kennzeichnende Leiter!

Sind hingegen zusätzliche Kräfte z.B. für die Küche, die Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten oder Referenten bei Bildungsmaßnahmen notwendig, dann sind diese besonders kenntlich zu machen und deren Teilnahme zu begründen.

4. Was wenn der Ort und das Datum noch nicht endgültig feststehen oder sich im Laufe der Planung einer Maßnahme ändern?

Um jedem Antragsteller eine Prognose seines Zuschusses geben zu können, müssen bei stets zu geringen kommunalen Haushaltsmitteln möglichst alle Anträge rechtzeitig erfasst werden. Hierzu ist der Abgabestichtag für Anträge zum 31.03. des jeweiligen Jahres eingeführt worden. Auf der Basis dieser Zahlen werden Quoten berechnet, die den Antragstellern zumindest ungefähre Förderungen versprechen. Jeder Antrag enthält drei Angaben, die die Maßnahme u.a. beschreibt: Ort, Datum und Zusammensetzung der Gruppe. Nicht selten verschieben sich Maßnahmen (Datum und damit Ort) oder fahren Gruppen zusammen oder getrennt (Gruppenstärke). Änderungen bitte kurzfristig per E-Mail mitteilen (oder postalisch oder per Anruf)! Ändert sich alle drei Angaben deutlich wird von einer anderen, neu zu beantragenden Maßnahme ausgegangen und die Förderung abgelehnt. Natürlich wird hingegen die Teilnehmerzahl wie im Verwendungsnachweis angefügt quasi immer leicht von der im Antrag abweichen. I.d.R. wirkt sich eine leichte Erhöhung nicht nachteilig auf die Förderung aus; also nicht unrealistisch mehr Anträge mit überhöhten TN-zahlen beantragen!

5. Warum ist es wichtig, das Alter der Teilnehmer anzugeben, und was, wenn sich die Zusammensetzung der Gruppe ändert?

Je nach Maßnahme richten sich Maßnahmen an Kinder oder Ältere. Zu viele Erwachsene verändern den Charakter einer Maßnahme für Kinder ebenso nachteilig, wie Familien-Ausflüge keine Jugendfreizeiten sein können. Bestimmte Bildungsangebote hingegen können sich nur an Ältere richten. Um hier Missbrauch einzuschränken und dem Anspruch auf Förderung Rechnung zu tragen wird auf die Zusammensetzung der Gruppen besonders geachtet. (Vgl. oben 3.)

6. Wann bekomme ich bescheid und wann das Geld (den Zuschuss)?

Geld kann der Stadtjugendring (SJR) erst auszahlen, wenn er Geld von der Stadt zur Verfügung gestellt bekommen hat. Leider ist dies immer dann problematisch, wenn im Rahmen von sog. Haushaltssicherung kommunale Gelder gesperrt bleiben. Somit kann der SJR zunächst immer nur Eingangsbestätigungen zu Anträgen verschicken und (nach Eingang eines Verwendungsnachweises!) Bescheide ggf. quotiert auf der Grundlage aller eingereichten Anträge und der Haushaltsmittel, sobald diese zur Verfügung stehen. Dann erfolgen die Auszahlung eines Abschlages und der Rest (unter Einbeziehung aller vorhandener Rest-Mittel) zu Jahresende (sog. Endausschüttung). Ist eine Auszahlung eines Abschlages vor Maßnahmebeginn beantragt worden und möglich, dann wird zwar noch vor Einreichen eines Verwendungsnachweises, aber nochmals um 30% gekürzt.

7. Wenn verschiedene Förderungen beantragt wurden, wie soll ich dann den Finanzierungsplan der Maßnahme ausfüllen?

Grundsätzlich ist die Beantragung einer Maßnahme auf mehrfache Förderung verschiedener Förderbereiche unzulässig. Möglich hingegen ist die Förderung unterschiedlicher Teilnehmer ortsfremder Teilnehmer nach den Richtlinien ihrer jeweiligen Heimat-Kommunen und zusätzliche Förderungen des Landes und Bundes. In solchem Fall werden alle weiteren Förderungen zusammengefasst und in dem entsprechenden Feld eingetragen. – Bei allen Anträgen gilt der nicht einklagbare Anspruch auf Förderung, also die bloße Gewährung von Förderung. Somit trägt der Antragsteller immer die mögliche Höchstförderung ein und nimmt billigend in Kauf, dass diese ggf. auf der Basis von Antrags-Prüfung und Haushaltsmitteln gekürzt werden. – Übersteigt die Summe der möglichen Zuwendungen / Einnahmen die Ausgaben wird immer der Zuschuss bis zur Ausgabengrenze gekürzt.

8. Gibt’s noch was zu beachten?

Programme: Immer mit dem Antrag einreichen! (Ausnahme B-3-Maßnahmen)

Juleicas (in Kopie), Behindertenausweise (in Kopie): Immer vor Maßnahmebeginn!

Rechnungen: Alles sammeln, ordnen, aufkleben, je nach Voraussetzung mit VWN oder auf Nachfrage einreichen und mind. 2 Jahre wg. möglicher Prüfung aufheben!

9. Ich komme nicht klar, kann meine Angaben nicht wie gewünscht in das Formular eintragen

Der Stadtjugendring hat sich in Zusammenarbeit mit der Stadt Sankt Augustin um die Entwicklung einfacher und handhabbarer bemüht, die aber dennoch die Förderung angemessen regeln und ordnen. Am schnellsten reagiert der SJR auf E-Mails, aber auch auf telefonische und schriftliche Anfragen. Gerne werden auch Beratungen und Schulungen angeboten. – Zur Klärung von Sachverhalten reicht aber auch i.d.R. einfach eine Anmerkung am Ende des Antrages bzw. Verwendungsnachweises oder per Anlage aus.

10. Abschließend noch 2 Anmerkungen:

  • Die kommunale Förderung der Jugendarbeit möchte wie der Name schon sagt Ihre / Eure Aktivitäten fördern. Wir vom SJR bemühen uns um die sachgerechte und richtige Bearbeitung, so sollte aber auch jeder Antragsteller Versuche unterlassen, mittels falscher Angaben die jeweils ehrlichen Antragsteller zu schädigen. Es gibt immer nur begrenzte Finanzmittel für alle
  • Bitte rechtzeitig vor Maßnahmebeginn an den Ausdruck und die Mitnahme von Teilnehmerlisten denken!