Neue Sonderrichtlinie zur Förderung der Sankt Augustiner Jugendarbeit

Der Stadtjugendring Sankt Augustin hat in Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung zu Beginn des Jahres die  Sonderrichtlinie als Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Sankt Augustin überarbeitet. Ziel war es die Verbände bei ihrer Kinder- und Jugendarbeit auch in diesem Jahr in der schwierigen Zeiten zu unterstützen und das Entstehen von finanziellem Schaden abzuwenden. Außerdem sollen neue, kreative Ideen gefördert werden, die eine bunte Kinder- und Jugendarbeit in der jetzigen Lage ermöglicht. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Sankt Augustin hat die Sonderrichtlinie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 beschlossen.

Die Sonderrichtlinie beinhaltet unter anderem:

  • Über den 31.3. hinaus können Förderanträge für Maßnahmen (bspw. Ersatzmaßnahmen) bis zum 30.6.2021 auf dem gewohnten postalischen Weg gestellt werden. Alle Anträge, die bis zum 30.6.2021 eingehen gelten als fristgerecht.
  • Auch 2021 sind Teilnehmer bis zum vollendeten 27. Lebensjahr von Feriennaherholungen förderfähig.
  • Verbände können bei entstandenen Stornierungskosten unterstützt werden, wenn die Maßnahme vorab beantragt war und wegen Corona nicht stattgefunden hat.
  • Die Entwicklung und Durchführung innovativer Maßnahmen, Konzepte und Ideen können gefördert werden
  • Neu ist ein einmaliger Zuschuss zu Hygienematerial und Schutzmittel um Jugendarbeit weiter anbieten zu können. Natürlich immer konform der gültigen rechtlichen Bestimmungen.

Die Sonderrichtlinie sowie nötige Anträge sind  auf der Homepage des Stadtjugendrings Sankt Augustin bekannt gegeben. Für Fragen stehen wir wie gewohnt unter foerdermittel(at)sjr-sanktaugustin.de zur Verfügung.

Der Stadtjugendring dankt allen Beteiligten für die schnelle, zielorientierte und hervorragende Zusammenarbeit.

Um Förderanträge für innovative Ideen gem. Punkt 2.2 der Sonderrichtlinie zu stellen bitten wir darum, das normale Antragsformular zu verwenden. Bitte vermerkt auf der ersten Seite des Antrages, dass es sich um einen Antrag zur Förderung innovativer Ideen handelt. Fügt dem Antrag bitte die Anlage innovative Ideen bei.

Die Pauschalförderung für Hygienemittel kann über Verbandsförderung mitbeantragt werden. Hierfür ist bis zum 1.12.2021 ein Verwendungsnachweis vorzulegen, woraus sich die entstanden Kosten für Hygiene- oder Schutzartikel ergeben.

Download Sonderrichtlinie:

Download Verwendungsnachweis Stornierungskosten 2021:

Download Anlage innovative Ideen: