Juleica | Regelungen für die Krisenzeit 2021

Die Juleica ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Herausforderungen und Bedarfe sind entstanden und es kommen neue hinzu. Vieles konnte bereits in den vergangenen Monaten neu und anders geplant, digital oder in kleineren Gruppen umgesetzt werden. Andererseits gibt es auch Bereiche, in denen gar keine Schulungsmöglichkeit bestand.

Die Bundeszentralstelle Juleica im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) sowie die Landeszentralstellen der Bundesländer einigen sich deshalb auf ein einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2021, um auch in der weiteren Krisenzeit eine gute Jugendleiter_innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber_innen zu ermöglichen.

Nach Prüfung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten durch den Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und den Einbezug des Stimmungsbildes im Landeszentralstellen-Treffen am 19.11.2020 gelten folgende bundeseinheitliche Regelungen im Juleica-Kontext für 2021:

A) Gültigkeit | Umgang mit Karten, die bis zum 30.06.2021 ablaufen würden

  • Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karte individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. (Die Gültigkeit der Karten, welche bereits 2020 ausgelaufen wären, endet somit am 30.06.2021.)
  • Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
  • Es werden wieder PDF-Zertifikate an Juleica-Inhaber_innen und in Kopie an die zuständigen Freien Träger (FT) per Mail versendet. Die Anträge erhalten im Archiv des Antragssystems einen Hinweis.
  • Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.


B) Grundausbildungen

  • Die Regelung für 2020 wird weiter umgesetzt.
  • Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil in Höhe von mindestens 50 % (NRW-spezifisch) ist jedoch notwendig. Von der Anerkennung digitaler Erste-Hilfe-Schulungen wird abgeraten, diese sollten in Präsenz stattfinden.
  • Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

C) Verlängerungsausbildungen

  • Die Regelung für 2020 wird weiter umgesetzt.
  • Für 2021 gilt: Verlängerungsausbildungen (8 Zeitstunden insgesamt) können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist weiterhin möglich, verschiedene, zeitlich kürzere voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung dann als gesamte Ausbildung anerkannt werden.
  • Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
  • Es werden auch Verlängerungsschulungen anerkannt, die aufgrund der Pandemiezeit nicht innerhalb der Gültigkeit bzw. in bisher vorgesehenen Fristen absolviert werden konnten.

 

Noch ein wichtiger Hinweis: Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings wird eine weitere oder erneute automatische Verlängerung über die hier empfohlenen jeweils 6 Monate hinaus nicht als sinnvoll betrachtet und nicht mitgetragen. Dieses hat organisatorische und praktische Gründe. Durch die wiederholte Gültigkeitsverlängerung haben nun auch alle Träger die Chance, Möglichkeiten zur Verlängerungsausbildung zu entwickeln bzw. zu organisieren.

Unter http://www.juleica-ausbildung.de können weiterhin Eintragungen von (Online-) Seminaren/Ausbildungen erfolgen und natürlich auch eingesehen werden.

 

Technische Umsetzung
Die technisch-organisatorische Umsetzung der Regelungen für 2021 wird vom DBJR Berlin im Januar 2021 erfolgen. Ein Hinweis auf die automatische Verlängerung wird auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de eingepflegt. Der DBJR Berlin wird die automatische Verlängerung also wieder wie im Frühjahr 2020 handhaben.

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