Der Landesjugendring NRW unterstützt die Absicht des Gesetzes, den Bereich des Kinderschutzes zu manifestieren, fordert jedoch eine mögliche Beteiligung von Jugendverbänden und kommunalen Jugendringen an den geplanten kommunalen Netzwerken Kinderschutz. Zusätzlich spricht sich der Landesjugendring NRW für Finanzierungsmöglichkeiten aus, die über begrenzte und kurzzeitige Projektlaufzeiten hinausgehen und erwartet eine gute und umfassende Beratung von Jugendverbänden im Bereich der Schutzkonzepte.
Hier geht’s zu unserer Stellungnahme
Powered by WPeMatico