Die AJS NRW setzt sich dafür ein, dass Helfende und Fachkräfte aus der Ukraine unkompliziert, dabei aber professionell und sicher in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden können. Bei aller gebotenen Eile ist es notwendig, dass alle Erwachsenen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für einen grenzachtenden Umgang sensibilisiert und über die Kinder- und Jugendstandards in Deutschland informiert werden. Dabei darf aus Sicht der AJS das in Deutschland gesetzliche Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 72a SGB VIII nicht als eine unüberbrückbare Hürde für Engagierte aus der Ukraine begriffen werden. Der § 72a SGB VIII formuliert eine Soll-Verpflichtung, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Bewerber*innen aus der Ukraine können für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe auch auf anderem Wege bzw. mit anderen Mitteln überprüft werden.
Die AJS stellt daher mehrsprachiges Material zur Verfügung:
ein Merkblatt zum Führungszeugniserfordernis und für Sensibilisierungsgespräche sowie Vorlagen für eine Selbstauskunft und eine Selbstverpflichtungserklärung auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch. Das Merkblatt steht als PDF zum Download bereit. Die Vorlagen im Word-Format können von Nutzer_innen individuell bearbeitet werden. Kostenloser Download hier.
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